Stipendien und Förderungen

Individuelle Stipendien


Soweit Mittel verfügbar sind, vergibt die Erich-Schairer-Stiftung individuelle Stipendien an junge Journalistinnen und Journalisten für den Lebensunterhalt während Ausbildungsphasen oder für Recherchevorhaben inkl. Reisekosten, die zur weiteren beruflichen Qualifizierung beitragen.


Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir über Ihr Projekt diskutieren und über eine Förderung beraten können.

Regelmäßig geförderte Projekte



Eine regelmäßige Förderung erhält zur Zeit die


Reportageschule Reutlingen


https://www.reportageschule.de



Weitere Informationen zu Förderungen und Stipendien durch die Erich-Schairer-Stiftung


Arten von Stipendien/Förderungen:


  • für den Lebensunterhalt bspw. während eines journalistischen Praktikums, während eines Auslandsaufenthalts, der der Weiterbildung oder internationalen Vernetzung dient oder während Notlagen: bis zu 500 Euro monatlich
  • für individuelle Recherchen/Reisen: bis zu 800 Euro
  • für Veranstaltungen (Seminare, Kurse, Tagungen): bis zu 400 Euro
  • Für Projekte von Institutionen, die der journalistischen Aus- und Weiterbildung dienen
    (Schulen, Hochschulen o. Ä.): verhandelbar
  • Für besondere wissenschaftliche Arbeiten (z.B. aufwändige und hochwertige Abschlussarbeiten), die sich mit Journalismus beschäftigen: bis zu 500 Euro


Bestandteile eines Förderantrags:


  • Projektskizze mit Begründung des Förderbedarfs
  • Kurzer Lebenslauf


Anträge können im Regelfall jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres gestellt werden über kontakt@erich-schairer-stiftung.de


Kriterien für die Förderfähigkeit bzw. für Priorisierung:


  • Plausibilität des Bedarfs
  • Existenz anderer Fördermöglichkeiten
  • Möglichkeit der Rückzahlung einer Förderung (d.h. Förderung in Form eines zinslosen Darlehens)
  • Die Förderung durch die Stiftung erfolgt mit dem Schwerpunkt Baden-Württemberg. Dies bedeutet, dass die Antragstellerinnern und Antragsteller in Baden-Württemberg leben oder tätig sein sollten bzw. dass sich ein gefördertes Projekt auf Baden-Württemberg bezieht oder dort stattfindet.


Nach der Förderung:


Vorlage eines kurzen Berichts und – so solche entstanden sind – entsprechender Ergebnisse (Publikationen). Der Bericht muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Förderung durch die Erich-Schairer-Stiftung vorgelegt werden.


Der Stiftungsvorstand behält sich für Notlagen oder sonstige begründete Fälle Abweichungen von den geschilderten Kriterien, Bedingungen und Summen vor. 



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